Stärkster Gewinnanstieg im DAX seit 2010 sorgt für steigende Vorstandsbezüge

    23 März 2017 Autor :  

    Analyse "hkp/// group Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2016" blickt auf realisierte Vergütungen und alle Vergütungsbestandteile

    Parallel zu einem Rekord-Gewinnanstieg bei den bedeutendsten börsennotierten Unternehmen in Deutschland (DAX-Unternehmen) haben sich die Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden dieser Unternehmen deutlich erhöht. So stieg der Jahresüberschuss nach Steuern um 37 % - und damit so stark wie seit 2010 nicht mehr. Gleichzeitig erhöhte sich die aktuelle durchschnittliche Gesamtvergütung der DAX-Vorstandsvorsitzenden im Geschäftsjahr 2016 auf rund 7,1 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anstieg von rund 14 % gegenüber 2015. Gleichzeitig gab es in keinem Geschäftsjahr zuvor so viele Wechsel an der Spitze von DAX-Unternehmen. Lediglich 22 der 30 Vorstandsvorsitzenden waren in 2016 ganzjährig tätig und konnten für den Jahresvergleich in die Analyse aufgenommen werden.

    Die nationale Vergütungsrangreihe wird von dem Vorstandsvorsitzenden von SAP mit 15,33 Mio. Euro angeführt. Er löst den letztjährigen Spitzenreiter Daimler ab, dessen Vorstandsvorsitzender mit 13,78 Mio. Euro an zweiter Stelle folgt. Im internationalen Vergleich liegen SAP und Daimler unter den europäischen Spitzenwerten, aber immer noch weit hinter US-amerikanischen Top-Vergütungen.

    Zu diesen Ergebnissen kommt die Analyse "hkp/// group Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2016". Sie stützt sich auf die öffentlichen Angaben der 30 im Börsen-Index DAX notierten Unternehmen zur Vorstandsvergütung. Die Analyse bezieht alle Vergütungselemente einschließlich Altersversorgung und Nebenleistungen ein und stützt sich auf den weltweit führenden Transparenzstandard der Mustertabellen des DCGK. Vergleichsbasis sind damit tatsächlich realisierte Vergütungen, nicht erwartete Bezüge.

    "Die Vergütung der DAX-Vorstände ist wie gefordert erfolgsorientiert und langfristig ausgerichtet. Damit zeigen sich die guten Geschäftszahlen der letzten Jahre nun auch in der Vergütung - das ist sachgerecht" erklärt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch. "Auch wenn es nicht sehr populär ist, stellen sich die Unternehmen dieser Diskussion, indem sie der freiwilligen Vergütungstransparenz des DCGK folgen und sich nicht hinter der lückenhaften gesetzlichen Regelung nach HGB verschanzen. Es ist diese freiwillige Transparenz, die erst die Sicht auf diese Vergütungsentwicklung ermöglicht." Kramarsch warnt: "Die durch die Politik vorgeschlagene Begrenzung von Vorstandsbezügen ist eine Scheindebatte. Sie versucht davon abzulenken, dass wir keine niedrigeren Maxilöhne, sondern höhere Mindestlöhne brauchen. Wer die Verantwortung aus den mitbestimmten deutschen Aufsichtsräten hin zu Hedgefonds auf der Hauptversammlung verlagern möchte, importiert amerikanische Zustände in der Vorstandsvergütung."

    Vergütungsdominanz der Automobilhersteller durchbrochen
    Die aktuelle Vergütungsspitze der ganzjährig im Amt befindlichen DAX-Vorstandsvorsitzenden wird durch SAP (15,33 Mio. Euro Gesamtvergütung) besetzt, gefolgt von Daimler (13,78 Mio. Euro) und HeidelbergCement (9,99 Mio. Euro). Am Ende des Vergütungsvergleichs findet sich der Vorstandsvorsitzende von Infineon (2,84 Mio. Euro).

    Top 3-Vergütungen Vorstandsvorsitzende DAX 2016Gesamtvergütung 2016
    SAP15,33 Mio. Euro
    Daimler13,78 Mio. Euro
    HeidelbergCement9,99 Mio. Euro
    Geringste 3 Vergütungen Vorstandsvorsitzende DAX 2016Gesamtvergütung 2016
    Beiersdorf4,19 Mio. Euro
    Deutsche Lufthansa3,15 Mio. Euro
    Infineon2,84 Mio. Euro

    Abb. 1: Die höchsten und geringsten Gesamtvergütungen eines Vorstandsvorsitzenden im DAX für das Geschäftsjahr 2016 (DCGK-Zuflusstabelle, ganzjährig im Amt befindliche Vorstandsvorsitzende)

    Unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen für 2016 sind die durchschnittlichen Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden in DAX-Unternehmen seit der Verpflichtung zum individuellen Vergütungsausweis im Jahr 2006 um rund 2,4% pro Jahr gestiegen (Basis HGB-Werte). Sie bewegen sich damit auf der Höhe des durch das Statistische Bundesamt ausgewiesenen jährlichen Anstiegs der durchschnittlichen Bruttoeinkommen von Arbeitnehmern (2,3%) in dieser Periode.

    Vergütungszuwächse auch international
    Nach Vorlage von 27 Geschäftsberichten der 75 größten börsennotierten europäischen Unternehmen aus den Aktienindices STOXX(R) Europe 50 bzw. EURO STOXX 50(R) zeichnet sich in Europa für 2016 ein Anstieg bei den Direktvergütungen der CEOs von rund 8,5 % auf durchschnittlich 6,70 Mio. Euro ab. Im Vergleich dazu steigt die durchschnittliche Direktvergütung im US-amerikanischen Dow Jones Industrial Index gegenüber 2015 um 25,2 % auf rund 18,78 Mio. Euro.

    Indizes Deutschland, Europa, USADirektvergütung 2016 (HGB)
    DAX5,52 Mio. Euro
    STOXX(R) Europe 50 bzw. EURO STOXX 50(R) (27 von 75)6,07 Mio. Euro
    Dow Jones Industrial (13 von 30)18,78 Mio. Euro

    Abb. 2: Durchschnittliche Direktvergütung von Vorstandsvorsitzenden/CEOs für das Geschäftsjahr 2016 in DAX-, STOXX- und DOW Jones-Unternehmen (Werte aus Gründen der Vergleichbarkeit nach HGB erfasst)

    Für den internationalen Vergleich der Vergütungen sind nur die deutschen HGB-Werte nutzbar. Die vorläufig höchste Direktvergütung auf europäischer Ebene erhält der CEO von Roche (rund 13,24 Mio. Euro). In den USA übernimmt diese Position aktuell der CEO von Nike mit rund 42,06 Mio. Euro.

    Vorstandsvergütung im Wahlkampf - Politik setzt falsche Prioritäten
    Ungeachtet des aktuell bilanzierten Anstiegs bei den Vorstandsvergütungen gehen aus Sicht der Studienautoren die aktuellen politischen Vorstöße zu deren Regulierung an den tatsächlichen Notwendigkeiten vorbei. "Politischer Aktionismus ist in einem Wahljahr verständlich, wird aber nur bürokratischen Aufwand ohne jede Wirkung generieren", zeigt sich hkp/// group Partnerin Regine Siepmann überzeugt. So haben Erfahrungen in Österreich und in den USA gezeigt, dass die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen wirkungslos bleibt. Auch ein pauschal definiertes Verhältnis der Managervergütung zu den Durchschnittsgehältern der Mitarbeiter über alle Unternehmen hinweg ist ohne jede Aussagekraft. "Geschäftsmodelle und damit Vergütungspraktiken sind viel zu unterschiedlich und nicht unternehmensübergreifend vergleichbar" so Regine Siepmann.

    Mit Blick auf die immer nachdrücklicher propagierte Verlagerung der Entscheidung über die Vorstandsvergütung in die Hauptversammlung verweist hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch auf die eingespielten Entscheidungsprozesse in Aufsichtsräten, die unter Einbindung der Arbeitnehmer und zum Teil der Politik die Vorstandsvergütung beschließen. "Transparenz - ja! Diskussion auf der Hauptversammlung - ja! Aber die Verantwortung für die Vorstandsvergütung liegt in den Händen des Aufsichtsrats als Gesamtgremium - und diese Verantwortung ist nicht delegierbar. Hinterzimmerentscheidungen gibt es schon lange nicht mehr!"

    Handlungsbedarf besteht laut Studienautoren bei den gesetzlichen Transparenzbestimmungen. "Egal ob Aktionäre oder Öffentlichkeit, informierte Diskussion setzt umfassende Transparenz voraus. Die bisherigen Regeln des HGB sind an buchhalterischen Leitlinien ausgerichtet und ein Armutszeugnis. Die aktuell gegebene detaillierte Sicht auf Vergütung wird nur durch die freiwilligen Angaben der Unternehmen ermöglicht, die sich dann aber von Politikern in Stammtischargumentation vorgeführt sehen", meint Michael H. Kramarsch.

    Der Corporate Governance Experte fordert, dem Wirrwarr aus parallelem Ausweis der Vorstandsvergütung nach lückenhaften gesetzlichen Standards und detaillierten Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex schnellstens ein Ende zu bereiten. Auch sei es an der Zeit, die gesetzliche Sonderregelung der Befreiung vom individuellen Vergütungsausweis auf Basis eines entsprechenden Hauptversammlungsvotums zu beenden. "Nicht zuletzt in diesem Punkt wird sich zeigen, wie ernst es der deutsche Gesetzgeber mit der Vergütungstransparenz nimmt. Die Umsetzung der neuen europäischen Aktionärsrechterichtlinie bietet ihm das entsprechende Sprungbrett," so Kramarsch.

    Quelle: DGAP-Media

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