CDU/CSU und SPD gegen Whistleblowerschutz

    22 Juni 2015 Autor :  
    Bildnachweis: Whistleblower-Netzwerk e.V.

    Abgelehnter Gesetzentwurf Whistleblowerschutz

    Bereits zum dritten Mal, seit 2009, wurde ein Gesetzentwurf zum Whistleblowerschutz vom Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD in 2. und 3. Lesung abschmettert. „Daran sieht man wieder, dass die Regierungsfraktionen keinerlei Interesse an einer Verbesserung der rechtlichen Situation von Whistleblowern haben. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfung der Rechtslage für Whistleblower in Deutschland wurde noch nicht einmal begonnen. Das ist ein Armutszeugnis für die SPD, die als Oppositionspartei 2012 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat,“ – so Johannes Ludwig vom Vorstand des Whistleblower-Netzwerks.

    Seit den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden und durch die Arbeit des NSA/BND-Untersuchungsausschusses gibt es eine öffentliche und politische Debatte über die Notwendigkeit, Insider zu schützen, die auf Missstände und Gefahren hinweisen. Und darüber die Geheimdienste zu besser kontrollieren. So hatten mit dem abgelehnten Gesetzentwurf und einem Beschlussantrag zum Whistleblowerschutz die Bundestagsfraktionen der GRÜNEN und der LINKEN dem Aufklärungs- und Kontrolldefizit von Parlament und Gesellschaft im gesamten Sicherheitsbereich erstmals Rechnung tragen wollen.

    Durch entsprechende Änderungen im Dienstrecht und Strafrecht sollten auch Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, also u.a. Mitarbeitern der Geheimdienste und anderen Geheimnisträgern, unter bestimmten Umständen das Recht zum Whistleblowing eingeräumt werden. Die Offenbarung von Staatsgeheimnissen und Dienstgeheimnissen sollte strafrechtlich neu geregelt werden.

    Das haben die Regierungsfraktionen nun verhindert. „Man muss offenbar warten, bis sie wieder in der Opposition sind“, kommentierte MdB Christian Ströbele von den GRÜNEN das Abstimmungsverhalten der SPD.

    Noch zwei Tage zuvor hatte die SPD mit großer Geste ein Reformprogramm der Geheimdienste vorgelegt. Dazu Annegret Falter vom Vorstand des WBNW: „Selbst wenn aktuell angemessene parlamentarische Kontrollmechanismen für die Geheimdienste eingeführt würden, so würden die Parlamentarier langfristig den rasanten technologischen Entwicklungen schon aus Kapazitäts- und Kompetenzgründen wieder hinterher hinken. Nur ein effektiver Schutz für Whistleblower auch innerhalb der Geheimdienste kann auf Dauer die Einhaltung rechtlicher Vorgaben schon „präventiv“ ein Stückweit befördern.“

    Hinweis: Whistleblower sind Insider, die auf Missstände hinweisen, z.B. am Arbeitsplatz. Whistleblowing schafft Transparenz und hilft so in den vielen Bereichen gegen Rechtsbrüche, Korruption, Gesundheits- und Umweltsschäden. Dennoch sind Whistleblower hohen persönlichen Risiken ausgesetzt. Der gemeinnützige Verein "Whistleblower-Netzwerk e.V." berät Whistleblower und solche, die es werden könnten. Außerdem vernetzt er sie mit möglichen Unterstützern.

    Quelle: Whistleblower-Netzwerk e.V.

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