Sitzverteilung nach Ländern im Deutschen Bundestag

22 September 2017
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Mitteilung des Bundeswahlleiters Nr. 28/17 vom 22. September 2017 (c) Bundeswahlleiter

Bundestagswahl 2017: Neue Sitzkontingente der Länder

Die Sitzkontingente der Länder haben sich mit den nunmehr vorliegenden Bevölkerungszahlen zum Stand 30. Juni 2016 leicht verändert. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, ist die Bevölkerungszahl in Brandenburg demnach leicht gestiegen, in Sachsen-Anhalt ist sie dagegen gesunken. Die Anzahl der Sitzkontingente Brandenburgs hat sich somit um eins auf 20 erhöht sowie in Sachsen-Anhalt auf 17 verringert.

Die Umrechnung der Wählerstimmen in Mandate erfolgt in zwei Verteilungsstufen, welche jeweils zwei Rechenschritte enthalten. In der ersten Verteilungsstufe werden in einem ersten Rechenschritt jedem Land Sitzkontingente anhand des jeweiligen Bevölkerungsanteils zugeteilt (§ 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz). Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Bundeswahlgesetz ist hierbei nur die deutsche Bevölkerung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die letzten amtlichen Bevölkerungszahlen zu verwenden (§ 78 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 Bundeswahlordnung).

Eine Darstellung der Ermittlung der Sitzkontingente der Länder anhand ihrer jeweiligen Bevölkerungsanteile finden Sie in der Abbildung

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